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Übersicht aller Sprechfunkzeugnisse für die Sportschifffahrt

Ein Funkgerät gehört zur Standardausrüstung von Sportbooten. Das Funkgerät ist nicht nur ein reines Kommunikationsmittel, um sich im Hafen, an Brücken oder Schleusen zu melden, es ist viel mehr entscheidend für die Sicherheit des Schiffes und der Besatzung. Der Sprechfunk und das DSC (Digital Selective Calling) ist Teil des weltweiten Seenot und Sicherheitsfunksystem (GMDSS: Global Maritime Distress and Safety System) über das Notrufe, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen gesendet und empfangen werden können. Die Kenntnisse für eine zuverlässige Bedienung der Funkanlage liegt in der Verantwortung eines jeden Schiffsführers.

Generell gilt aber auch, sobald ein Funkgerät an Bord eines Schiffes eingebaut ist, muss auch die Befähigung dieses Nutzen zu können nachgewiesen werden. Liegt ein gültiges Sprechfunkzeugnis nicht vor kann das empfindliche Geldbußen zu Folge haben, auch im Ausland. Es gibt drei Sprechfunkzeugnisse für Sportschiffer.

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Das UBI Funkzeugnis gilt für den Binnensprechfunk auf den Binnenwasserstraßen. Ist eine UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord, muss der Fahrzeugführer oder ein Mitglied der Besatzung zum Bedienen der Sprechfunkanlage im Besitz des UBI sein. Das UBI ist international und unbefristet gültig.

Dieses Funkzeugnis ist Teil unseres Kursangebotes

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)

Das SRC Funkzeugnis gilt weltweit für die Sport- und Kleinschifffahrt und berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunk des UKW-Seefunkdienstes. Darüber hinaus ist das SRC die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (Global Maritime Distress and Safety System) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm). Vorgeschrieben ist das SRC für den Schiffsführer auf allen Schiffen, die mit einer Funkanlage für den Seefunkdienst ausgerüstet sind.

Das SRC ist international und unbefristet gültig.

Dieses Funkzeugnis ist Teil unseres Kursangebotes

Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)

Das LRC Funkzeugnis gilt weltweit für die Sport- und Kleinschifffahrt und berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr auf allen Frequenzen (Ultrakurzwelle, Grenzwelle, Kurzwelle) und zur Teilnahme am Satellitenseefunk (Inmarsat). Darüber hinaus ist das LRC die amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (Global Maritime Distress and Safety System) in allen Frequenzbereichen. Das LRC ist international und unbefristet gültig. Das LRC schließt das SRC ein.

Kontextspalte

Kursraum

Die Kurse finden in der Universität Bielefeld in Raum D01-249 statt. 

Welchen Schein brauche ich?

Detaillierte Informationen zu allen Scheinen in der Sportschifffahrt, deren Geltungsbereiche und welche vom Gesetzgeber verlangt werden, finden sich auf den Seiten Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse.