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Prüfungsfristen werden verlängert

SBF bis zum 31. März 2022

SKS bis zum 31. März 2023

Für Bewerberinnen und Bewerber, deren Fristen vom 13. März 2020 bis zum 18. Mai 2020 gehemmt waren, gelten für die Wiederholung von Prüfungen und Ablegung einzelner Prüfungsteile folgende Stichtagsregelungen:

 

Sportbootführerschein - bis zum 30. Juni 2021

Sportküstenschifferschein - bis zum 30. Juni 2022

Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) - bis zum 30. Juni 2022

Sportseeschifferschein (praktischer Teil) - bis zum 30. Juni 2023

Sporthochseeschifferschein - bis zum 30. Juni 2022

Bis zu den jeweiligen Stichtagen können die vorgenannten Bewerberinnen und Bewerber die entsprechenden Prüfungen wiederholen bzw. Teilprüfungen ablegen.

 

Ergänzung:

aufgrund der erneuten Einstellung des Prüfungsbetriebs im Dezember 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Erlass vom 23.03.2021 u. a. die Stichtagsregelungen für Wiederholungen von Prüfungen und Ablegungen einzelner Prüfungsteile (VkBl. 2020 S. 331) wie folgt abgeändert:

 

Sportbootführerschein bis zum 31. März 2022

Sportküstenschifferschein bis zum 31. März 2023

Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) bis zum 31. März 2023

Sportseeschifferschein (praktischer Teil) bis zum 31. März 2024

Sporthochseeschifferschein bis zum 31. März 2023

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