Prüfungsfristen werden verlängert
Für Bewerberinnen und Bewerber, deren Fristen vom 13. März 2020 bis zum 18. Mai 2020 gehemmt waren, gelten für die Wiederholung von Prüfungen und Ablegung einzelner Prüfungsteile folgende Stichtagsregelungen:
Sportbootführerschein - bis zum 30. Juni 2021
Sportküstenschifferschein - bis zum 30. Juni 2022
Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) - bis zum 30. Juni 2022
Sportseeschifferschein (praktischer Teil) - bis zum 30. Juni 2023
Sporthochseeschifferschein - bis zum 30. Juni 2022
Bis zu den jeweiligen Stichtagen können die vorgenannten Bewerberinnen und Bewerber die entsprechenden Prüfungen wiederholen bzw. Teilprüfungen ablegen.
Ergänzung:
aufgrund der erneuten Einstellung des Prüfungsbetriebs im Dezember 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Erlass vom 23.03.2021 u. a. die Stichtagsregelungen für Wiederholungen von Prüfungen und Ablegungen einzelner Prüfungsteile (VkBl. 2020 S. 331) wie folgt abgeändert:
Sportbootführerschein bis zum 31. März 2022
Sportküstenschifferschein bis zum 31. März 2023
Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) bis zum 31. März 2023
Sportseeschifferschein (praktischer Teil) bis zum 31. März 2024
Sporthochseeschifferschein bis zum 31. März 2023