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Neue Führerscheinregelung

Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt

Neuregelung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt:

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat in Umsetzung des Bundestagsbeschlusses "Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt" (BT-Drs. 17/7937) die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) erhöht. Die Neuregelungen sind in der "Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich" veröffentlicht worden (BGBl. I, Heft 47, Seite 2102) und mit Wirkung vom 17. Oktober in Kraft getreten.

Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 11,03 kW gilt nunmehr folgendes:

Im Seebereich dürfen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht.

Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren Sportboote von weniger als 15 Meter Länge führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann. Die Alternative "Segelsurfen" beim Sportbootführerschein-Binnen ist ersatzlos gestrichen worden. Künftig ist auf den Gewässern nach Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen kein Führerschein mehr erforderlich, wenn Sportboote als Segelsurfbretter geführt werden. Damit besteht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Sinne des § 1 Nummer 1 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen künftig eine Führerscheinfreiheit für das Führen von Segelsurfbrettern.

(Quelle: ELWIS)

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